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ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN tarbouriech.fr

Artikel 1. – Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen – Durchsetzbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) werden jedem Käufer systematisch zugesandt oder ausgehändigt, damit er eine Bestellung aufgeben kann.
Folglich bedeutet die Aufgabe einer Bestellung die vollständige und vorbehaltlose Zustimmung des Käufers zu diesen AGB, unter Ausschluss aller anderen Dokumente wie Prospekte, Kataloge, die vom Verkäufer herausgegeben werden und die nur einen Richtwert haben.. Keine besondere Bedingung kann, außer bei formeller und schriftlicher Zustimmung des Verkäufers, den AGB vorgehen. Alle anderslautenden Bedingungen, die vom Käufer entgegengehalten werden, sind daher, sofern sie nicht ausdrücklich akzeptiert werden, für den Verkäufer nicht einklagbar, unabhängig davon, wann sie ihm zur Kenntnis gebracht werden konnten.
Die Tatsache, dass der Verkäufer sich zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht auf eine der vorliegenden AGB beruft, kann nicht als Verzicht auf die spätere Geltendmachung einer der genannten Bedingungen ausgelegt werden.

Artikel 2. – Bestellung

Es gilt der Grundsatz, dass die vom Käufer aufgegebenen Bestellungen endgültig sind.
Jede neue Anweisung des Käufers, die darauf abzielt, die ursprünglichen Bedingungen zu ändern, muss schriftlich erfolgen. Diese Änderung kann, wenn sie vom Verkäufer akzeptiert wird, zu einer Anpassung des Preises führen.

Artikel 3. – Lieferung
3.1. Modalitäten
Die Lieferung erfolgt entweder durch die direkte Übergabe des Produkts an den Käufer oder durch einen Spediteur in den Räumlichkeiten oder Lagerhäuser des Käufers.
3.2. Lieferzeiten
Die Lieferungen werden nur nach Maßgabe der Verfügbarkeit und der zwischen dem Käufer, dem Verkäufer und dem Spediteur vereinbarten Lieferfristen durchgeführt. Die Lieferzeiten werden so genau wie möglich angegeben, hängen jedoch von den Beschaffungs- und Transportmöglichkeiten des Verkäufers ab.
Im Falle von Frankopreisen kann eine Überschreitung der Lieferfrist um einen Tag oder weniger nicht zu Schadensersatz, Zurückhaltung oder Stornierung laufender Bestellungen führen.
Wenn jedoch 1 Tag nach dem indikativen Lieferdatum das Produkt aus einem anderen Grund als höherer Gewalt nicht geliefert oder vom Verkäufer bereitgestellt wurde, kann der Verkauf auf Antrag des Käufers aufgelöst werden.
Als höhere Gewalt, die den Verkäufer von seiner Lieferpflicht entbindet, gelten laut Vertrag: Krieg, Aufruhr, Feuer, Streiks, Unfälle, Unmöglichkeit der Selbstbelieferung, Naturkatastrophen. Der Verkäufer wird den Käufer rechtzeitig über die oben aufgeführten Fälle und Ereignisse auf dem Laufenden halten.
In jedem Fall kann die Lieferung nur dann erfolgen, wenn der Käufer seinen Verpflichtungen, insbesondere der Begleichung von Rechnungen, gegenüber dem Verkäufer nachgekommen ist, unabhängig von der Ursache, auch bei früheren Lieferungen.
3.3. Risiken
Die Übertragung der Risiken an den Produkten, auch im Falle eines vereinbarten frachtfreien Verkaufs, erfolgt beim Verlassen des Lagers des Verkäufers.
Im Falle fehlender oder während des Transports beschädigter Waren muss der Käufer bei Erhalt der genannten Waren alle notwendigen Vorbehalte auf dem Lieferschein vermerken und den Verkäufer innerhalb von 24 Stunden darüber in Kenntnis setzen. Darüber hinaus werden sie nicht berücksichtigt.
Ungenaue oder systematische Vorbehalte wie “unter Vorbehalt des Auspackens”, “unter Vorbehalt der Mengen- und Qualitätskontrolle”, die auf der Transportbestätigung angebracht sind, sind null und nichtig.

Artikel 4. Empfang

Unbeschadet der Maßnahmen, die gegenüber dem Spediteur zu treffen sind, müssen alle Beanstandungen bezüglich des gelieferten Produkts, sofern es sich um frische Produkte handelt, spätestens innerhalb von zwei Tagen nach Lieferung des Produkts schriftlich geltend gemacht werden.
Es obliegt dem Käufer, alle schriftlichen Belege für die Realität der festgestellten Mängel oder Anomalien zu liefern. Er muss dem Verkäufer alle Erleichterungen einräumen, um die Feststellung dieser Mängel vorzunehmen und Abhilfe zu schaffen. Er wird davon absehen, selbst einzugreifen oder Dritte zu diesem Zweck einzuschalten.
Bei Produkten, die in verpackter Form verkauft werden, sind die Gewichte und Maße beim Abgang maßgebend für die gelieferten Mengen.

Artikel 5 – Rücksendungen
5.1. Modalitäten
Jede Rücksendung eines Produkts muss zwischen dem Verkäufer und dem Käufer formell vereinbart werden. Jedes Produkt, das ohne diese Zustimmung zurückgeschickt wird, wird zur Verfügung des Käufers gehalten und gibt keinen Anlass zur Erstellung einer Gutschrift.
Nach Ablauf von zwei Tagen nach dem Lieferdatum werden keine Rücksendungen mehr angenommen. Die Kosten und Risiken der Rücksendung trägt immer der Käufer.
Die zurückgesandten Waren werden mit einem Rücksendeschein versehen, der am Paket befestigt wird, und müssen sich in dem Zustand befinden, in dem der Verkäufer sie geliefert hat.
5.2. Auswirkungen
Im Falle eines offensichtlichen Mangels oder einer Nichtübereinstimmung der gelieferten Produkte, die vom Verkäufer unter den oben genannten Bedingungen ordnungsgemäß festgestellt wurde, kann der Käufer nach Wahl des Verkäufers einen kostenlosen Ersatz oder die Rückerstattung der Produkte erhalten, wobei jegliche Entschädigung oder Schadensersatz ausgeschlossen ist. Im Falle einer ständigen Geschäftsbeziehung zwischen tarbouriech.fr und dem Kunden wird die Zahlung dieses Guthabens auf die folgende(n) von tarbouriech.fr ausgestellte(n) Rechnung(en) angerechnet. In allen anderen Fällen wird er dem Kunden zurückerstattet.
Artikel 6 -Preise
Die Produkte werden zu dem Preis geliefert, der am Tag des Eingangs der endgültigen Bestellung gültig ist.
Die Preise verstehen sich ohne Steuern auf der Grundlage des Bestellscheins, der dem Käufer am selben Tag vom Verkäufer mitgeteilt wird. Alle Steuern, Abgaben, Gebühren oder sonstigen Leistungen, die gemäß den französischen Vorschriften oder den Vorschriften eines Import- oder Transitlandes zu zahlen sind, gehen zu Lasten des Käufers.

Artikel 7. – Rechnungsstellung

In diesem Fall wird alle 10 Tage eine zusammenfassende Rechnung ausgestellt, die sich auf alle ausgestellten Lieferscheine bezieht und das voraussichtliche Zahlungsdatum angibt.

Artikel 8. – Zahlung

8.1. Modalitäten
Sofern nicht anders vereinbart, werden die Abrechnungen zu folgenden Bedingungen durchgeführt:

  • oder per Scheck ;
  • oder per Banküberweisung ;
  • oder durch einen unterschriebenen und akzeptierten Wechsel mit Protestbefreiung, adressiert an Médithau

8.2. Verspätung oder Fehler

Im Falle einer aufgeschobenen Zahlung oder einer Zahlung auf Zeit gilt als Zahlung im Sinne dieses Artikels die Zahlung zum vereinbarten Fälligkeitszeitpunkt, nicht die Übergabe eines Wechsels.
Bei vollständiger oder teilweiser Nichtzahlung der gelieferten Waren am Tag der Abnahme muss der Käufer dem Unternehmen Médithau eine Verzugsstrafe in Höhe des um 3 Punkte erhöhten gesetzlichen Zinssatzes zahlen.
Als gesetzlicher Zinssatz wird der am Tag der Lieferung der Waren geltende Zinssatz zugrunde gelegt.
Ab dem 1. Januar 2015 wird der gesetzliche Zinssatz alle sechs Monate neu festgesetzt (Verordnung Nr. 2014-947 vom 20. August 2014).
Diese Strafe wird auf den Betrag inklusive Mehrwertsteuer des ausstehenden Betrags berechnet und läuft ab dem Fälligkeitsdatum des Preises, ohne dass es einer vorherigen Inverzugsetzung bedarf.
Zusätzlich zu den Verzugsentschädigungen wird für jede Summe, einschließlich der Anzahlung, die nicht bis zu ihrem Fälligkeitsdatum gezahlt wurde, von Rechts wegen eine Pauschalentschädigung von 40 Euro fällig, die als Einziehungskosten zu zahlen ist.
Artikel 441-6, I Absatz 12 und D. 441-5 des Handelsgesetzbuchs.Bei entsprechender Begründung kann der Verkäufer eine zusätzliche Entschädigung beantragen. Die Vertragsstrafen sind auf einfache Aufforderung des Verkäufers fällig.
Bei Nichtzahlung am Fälligkeitsdatum wird der Verkauf von Rechts wegen beendet, wenn es dem Verkäufer gefällt, der in einer einstweiligen Verfügung die Rückgabe der Produkte verlangen kann, unbeschadet aller anderen Schäden und Zinsen. Die Auflösung trifft nicht nur die betreffende Bestellung, sondern auch alle früheren unbezahlten Bestellungen, unabhängig davon, ob sie bereits ausgeliefert sind oder sich in der Auslieferung befinden und ob ihre Zahlung fällig ist oder nicht.
Im Falle einer Zahlung per Wechsel wird die Nichtrückgabe des Wechsels als Annahmeverweigerung angesehen, die einer Nichtzahlung gleichkommt. Ebenso wird bei einer Ratenzahlung bei Nichtzahlung einer einzigen Rate die gesamte Schuld ohne Mahnung sofort fällig.
In allen vorgenannten Fällen werden die Beträge, die für andere Lieferungen oder aus einem anderen Grund geschuldet werden, sofort fällig, wenn der Verkäufer sich nicht für die Auflösung der entsprechenden Bestellungen entscheidet.
Der Käufer muss alle Kosten erstatten, die durch die streitige Eintreibung der geschuldeten Beträge entstehen, einschließlich der Honorare von Ministerialbeamten.
In keinem Fall dürfen Zahlungen ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers ausgesetzt oder verrechnet werden. Jede Teilzahlung wird zunächst auf den nicht privilegierten Teil der Forderung angerechnet und dann auf die Beträge, die am längsten fällig sind.

Artikel 10 – Eigentumsvorbehalt

Der Verkäufer behält sich das Eigentum an den auf diesem Dokument bezeichneten Waren bis zur vollständigen Bezahlung ihres Preises in Haupt- und Nebenbeträgen sowie Zinsen vor.
Bei Nichtzahlung zum vereinbarten Termin kann der Verkäufer die Waren zurücknehmen, der Verkauf wird von Rechts wegen aufgelöst, wenn der Verkäufer dies für richtig hält, und die bereits geleisteten Anzahlungen werden ihm als Gegenleistung für die Nutzung der Waren, die der Käufer genossen hat, abgezogen.
Die Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung ihres Preises Eigentum des Verkäufers, aber der Käufer wird ab dem Zeitpunkt des Risikoübergangs gemäß Artikel 5.3 der vorliegenden Bedingungen dafür verantwortlich.
Solange der Preis nicht vollständig bezahlt ist, muss der Käufer die gelieferten Produkte individualisieren und darf sie nicht mit anderen Produkten der gleichen Art von anderen Lieferanten mischen. Bei fehlender Individualisierung kann der Verkäufer die Rückzahlung verlangen oder die noch auf Lager befindlichen zurücknehmen.
Der Käufer darf die erworbenen Produkte aus welchem Grund auch immer nicht weiterverkaufen, solange der Preis nicht vollständig an den Verkäufer gezahlt wurde.

Artikel 11. – Verpackungen – Pfand

Verpackungen mit dem Markenzeichen des Verkäufers dürfen nur für dessen Produkte verwendet werden und dürfen unter keinen Umständen für andere Produkte als die eigenen verwendet werden. Jeder Verstoß gegen diese Regel kann strafrechtlich verfolgt werden und zu Schadensersatz führen.

Artikel 12. – Zuständigkeit – Anfechtung

Die Parteien werden vor jeder streitigen Maßnahme eine gütliche Einigung anstreben.

Ausschließlich zuständig ist im Falle von Streitigkeiten jeglicher Art oder Anfechtungen im Zusammenhang mit der Entstehung oder Ausführung der Bestellung das Handelsgericht, in dessen Zuständigkeitsbereich sich der Firmensitz von tarbouriech.fr befindet.
Diese Klausel gilt auch im Falle einer einstweiligen Verfügung, eines Zwischenantrags oder einer Vielzahl von Beklagten oder eines Garantieanspruchs und unabhängig von der Zahlungsart und den Zahlungsmodalitäten, ohne dass Gerichtsstandsklauseln, die in den Dokumenten der Käufer bestehen können, die Anwendung der vorliegenden Klausel verhindern können.

GESETZLICHE ERWÄHNUNGEN:
Durch die Verbindung mit der Website www.tarbouriech.fr verpflichtet sich der Nutzer, die vorliegenden Nutzungsbedingungen einzuhalten.

Herausgeber :
Maison Tarbouriech
Chemin des Domaines
Maison des Pêcheurs
34340 Marseillan
Tél. +33 04 67 77 23 21
Fax +33 04 67 77 23 20
Siret-Nr. : 401 691 993 00018

Leiter der Veröffentlichung : Florent Tarbouriech

Verantwortlich für das Projekt : Jean-Paul Cavaillé

Grafische Gestaltung :
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DAS ATELIER
66 avenue des Hauts de Fontcaude, 34990 Juvignac
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Fotokredit :
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Vincent Vinas – Ethicom
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Gemäß Artikel 39 ff. des Gesetzes Nr. 78-17 vom 6. Januar 1978 über Informatik, Dateien und Freiheiten kann jede Person eine Mitteilung und ggf. eine Berichtigung oder Löschung der sie betreffenden Informationen erhalten, indem sie sich an MEDITHAU SAS – Chemin des Domaines, Maison des Pêcheurs – 34340 Marseillan wendet.

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